Erstattung der Kosten für die Qualifizierung der Freiwilligen

Die Qualifizierung der Freiwilligen ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal des neuen Formates "Freiwilligendienst aller Generationen".

Die Träger eines Freiwilligendienstes aller Generationen verpflichten sich, den Freiwilligen ansprechende und vielfältige Fortbildungen anzubieten. Das im §2 Abs. 1a SGB VII verankerte Profil sieht Qualifizierung für die Freiwilligen im Umfang von mindestens durchschnittlich 60 Stunden pro Jahr, 30 Stunden pro Halbjahr vor. Freiwillige können zur Teilnahme an spezifischen Qualifizierungsmaßnahmen nicht verpflichtet werden, es sei denn, dass die Tätigkeit nur nach vorausgehender Qualifizierung aufgenommen und ausgeübt werden kann (z.B. Sterbebegleitung, Mediation).

 

Im Rahmen des Programms "Freiwilligendienste aller Generationen - Mobiles Team Nordrhein-Westfalen" ist eine (Teil-)Erstattung von Kosten für die Qualifizierung von Freiwilligen im Freiwilligendienst aller Generationen möglich. Die Beantragung erfolgt durch den Träger. Ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme besteht jedoch nicht. Eine Kostenübernahme kann nur vorbehaltlich der im Rahmen des Programms "Freiwilligendienste aller Generationen" zur Verfügung gestellten Bundesmittel und der damit verbundenen Auflagen erfolgen. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die betreffenden Qualifizierten Freiwillige im Freiwilligendienst aller Generationen sind. Orientierungs- oder Entscheidungsseminare werden nicht gefördert. Zuwendungsfähig sind pro Bildungstag 40 Euro je Freiwilligem/r pauschal für alle anfallenden Kosten, soweit sie nicht von anderer Seite erstattet werden.

Ein Bildungstag hat 6 Zeitstunden oder 8 Schulstunden plus Overhead wie Pausen etc. Pro Bildungstag und Freiwillige können maximal 40 Euro an Zuschuss beantragt werden. Mit der Pauschale sind alle Kosten, die unmittelbar mit der Veranstaltung im Zusammenhang stehen, abgegolten (Honorare für Referent/innen, Raum- und Technikmiete, Materialien, Reisekosten, evtl. Verpflegung). Ob den Freiwilligen Reisekosten zur An- und Abreise erstattet werden, entscheidet der Träger - sie sind durch das Mobile Team nicht erstattungsfähig.

Veranstaltungen, die sich über mehrere Wochen hinstrecken bzw. in kleineren Stunden-Intervallen stattfinden, können aufaddiert werden.

Jeweils zum Quartalsende können Anträge zur Erstattung von Qualifizierungskosten für das betreffende Quartal gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt direkt beim zuständigen Netzknoten (s.u.). Folgende Dokumente sind vollständig einzureichen:

  1. Antrag (Formblatt)
  2. Muster-Vertrag für einen Freiwilligendienst aller Generationen
  3. Auflistung der Qualifizierten und der Fortbildungsveranstaltungen (Formblatt).

Formblätter zum Herunterladen

Hinweis zum Ausfüllen der Formblätter

In den PDF-Formularen ist es möglich, die Einträge in den einzelnen Feldern in digitaler Form vorzunehmen. Beim Klicken auf ein PDF- Dokument öffnet dieses sich im Programm "Acrobat Reader".
Um das Formular auszufüllen klicken Sie einfach in die hellblau hinterlegten Felder, füllen die Parameter aus und speichern das Dokument unter einem entsprechenden Namen.
Das ausgefüllte Formular kann nun zum einen ausgedruckt und unterschrieben werden, zum anderen digital archiviert werden.

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